Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vorsteuerabzug bei Immobilie, die teilweise für das Unternehmen und teilweise privat verwendet wird
Die Art. 6 Abs. 2 und 17 Abs. 2 und 6 der Richtlinie 77/388/EWG sind dahin auszulegen, dass sie einer vor Inkrafttreten dieser Richtlinie erlassenen nationalen Regelung wie der des Ausgangsverfahrens (Art. 15 des niederländischen Umsatzsteuergesetzes) entgegenstehen, die es ausschließt, dass ein Steuerpflichtiger ein Investitionsgut, das zum Teil für Zwecke des Unternehmens und zum Teil für andere Zwecke verwendet wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnet und gegebenenfalls die beim Erwerb dieses Gegenstands geschuldete Mehrwertsteuer vollständig und sofort abzieht.