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Schadensersatz bei gemeinschaftsrechtswidriger Vorschrift
Vor Ergehen des EuGH-Urteils Karlheinz Fischer v. - Rs. C-283/95 (Slg. 1998, I-3369, UR 1998, 384) war unklar, inwieweit Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG die Besteuerung von Glücksspielen verbietet. Ein sich nach den Urteilen Karlheinz Fischer und Linneweber/Akritidis (, C-462/03, Linneweber/ Akritidis) möglicherweise ergebender Schadensersatzanspruch könnte allenfalls die Schäden abdecken, die nach Ergehen dieser Urteile durch die – möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrige – Aufrechterhaltung der Vorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG entstanden sind.