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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 843/03 EFG 2005 S. 1239 Nr. 16

Gesetze: AO § 227, AO § 233a, FGO § 102

Erlass von Nachzahlungszinsen bei Berichtigung des Vorsteueranspruchs.

Leitsatz

  1. Voraussetzung für eine Vollverzinsung nach § 233a AO ist, der Steuerzahlungen festgesetzt werden die materiell begründet sind.

  2. Die Erhebung von Nachzahlungszinsen ist bei fehlenden Liquidationsvorteilen des Steuerpflichtigen und fehlendem Liquiditätsnachteil des Fiskus unbillig, sodass eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, die das Finanzamt zum Erlass festgesetzter Nachzahlungszinsen verpflichtet.

  3. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Umsatzsteueranspruch aus einem Grundstücksverkauf wegen einer steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht besteht und berichtigt der Veräußerer die Rechnung, indem er den Kaufpreis ohne Vorsteuer ausweist, wenn festgesetzte Nachzahlungszinsen zu erlassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1239 Nr. 16
RAAAB-56802

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.10.2003 - 6 K 843/03

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