Erlass von Nachzahlungszinsen bei Berichtigung des Vorsteueranspruchs.
Leitsatz
Voraussetzung für eine Vollverzinsung nach § 233a AO ist, der Steuerzahlungen festgesetzt werden die materiell begründet
sind.
Die Erhebung von Nachzahlungszinsen ist bei fehlenden Liquidationsvorteilen des Steuerpflichtigen und fehlendem Liquiditätsnachteil
des Fiskus unbillig, sodass eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, die das Finanzamt zum Erlass festgesetzter Nachzahlungszinsen
verpflichtet.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Umsatzsteueranspruch aus einem Grundstücksverkauf wegen einer steuerbaren Geschäftsveräußerung
im Ganzen nicht besteht und berichtigt der Veräußerer die Rechnung, indem er den Kaufpreis ohne Vorsteuer ausweist, wenn festgesetzte
Nachzahlungszinsen zu erlassen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1239 Nr. 16 RAAAB-56802
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 23.10.2003 - 6 K 843/03
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