Im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme durch eine Stadt geleistete Gebäuderestwertentschädigung als echter Zuschuss
Umsatzsteuer
Leitsatz
Zahlt eine Stadt im Rahmen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zur Behebung städtebaulicher Missstände dem Grundstückseigentümer
für den Abbruch eines Gebäudes eine Restwertentschädigung in Höhe des Verkehrswerts, handelt es sich dabei um einen echten,
aus strukturpolitischen Gründen geleisteten Zuschuss. Die Gebäuderestwertentschädigung stellt kein Entgelt für eine steuerpflichtige
Leistung des Grundstückseigentümers an die Stadt dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1348 Nr. 22 EFG 2005 S. 1386 Nr. 17 NWBDirekt 2005 S. 8 Nr. 31 WAAAB-56793
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 01.06.2005 - 12 K 334/03
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