Veräußerung einer verpachteten Gaststätte als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Umsatzsteuer 1999
Leitsatz
1. Die Veräußerung einer verpachteten Gaststätte, bei der der Erwerber als neuer Verpächter in den bestehenden Pachtvertrag
eintritt und somit das Verpachtungsunternehmen des Veräußerers fortführt, unterliegt als Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht
der Umsatzsteuer.
2. Die für diesen Umsatz ausgewiesene Steuer wird nicht geschuldet und ist somit für den Erwerber nicht als Vorsteuer abziehbar.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1566 Nr. 19 UStB 2005 S. 256 Nr. 9 UStB 2006 S. 39 Nr. 2 VAAAB-56789
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.05.2005 - 1 K 65/05