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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 92/03

Gesetze: EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Kein Kindergeldanspruch bei über vier Monate hinausgehender Vollzeiterwerbstätigkeit des volljährigen Kindes zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Kindergeld

Leitsatz

1. Ein volljähriges Kind, das zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (hier: zwischen erster Staatsprüfung für das Lehramt und der Aufnahme des Referendariats) einer anderweitigen, länger als vier Monate dauernden Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht, ist in diesem Zeitraum kindergeldrechtlich nicht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig.

2. Der Monat, während dessen der bisherige Ausbildungsabschnitt endet und in dem die vorübergehende Vollzeiterwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist ein Kürzungsmonat (Bestehen eines Kindergeldanspruchs ohne Anrechnung der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit).

Fundstelle(n):
XAAAB-56784

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.04.2003 - 9 K 92/03

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