Kein Kindergeldanspruch bei über vier Monate hinausgehender
Vollzeiterwerbstätigkeit des volljährigen Kindes zwischen zwei
Ausbildungsabschnitten
Kindergeld
Leitsatz
1. Ein volljähriges Kind, das
zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (hier: zwischen erster Staatsprüfung
für das Lehramt und der Aufnahme des Referendariats) einer anderweitigen,
länger als vier Monate dauernden Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht,
ist in diesem Zeitraum kindergeldrechtlich nicht nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr.
2 Buchst. c EStG berücksichtigungsfähig.
2. Der Monat, während dessen der
bisherige Ausbildungsabschnitt endet und in dem die vorübergehende
Vollzeiterwerbstätigkeit aufgenommen wird, ist ein Kürzungsmonat
(Bestehen eines Kindergeldanspruchs ohne Anrechnung der Einkünfte aus der
Vollzeiterwerbstätigkeit).
Fundstelle(n): XAAAB-56784
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.04.2003 - 9 K 92/03
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