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Hausnutzung als verdeckte Gewinnausschüttung
Überlässt die Gesellschaft ihrem Alleingesellschafter ein ihr gehörendes Haus unentgeltlich zur Nutzung, liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung. Selbst bei Annahme, dass der Gesellschaft gegenüber ihrem Alleingesellschafter wegen der Nutzung des Hauses ein Ersatzanspruch zustünde, könnte dies den Zufluss einer ver-S. 7deckten Gewinnausschüttung beim Alleingesellschafter nicht beseitigen. Denn eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Zuwendung eines Vorteils durch die Gesellschaft an ihren Gesellschafter hat auch dann Ausschüttungscharakter, wenn der Gesellschaft ein Ersatzanspruch zusteht. Der (schuldrechtliche) Ersatzanspruch (und seine Erfüllung) stellt das Gegenstück zu der Ausschüttung dar und ist eine verdeckte Einlage, die die vorangegangene Ausschüttung nicht rückgängig...