Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beteiligung des Besitzunternehmers als Betriebsvermögen
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass im Falle einer Betriebsaufspaltung die unmittelbare Beteiligung des Besitzunternehmers an einer (Holding-)GmbH zu seinem notwendigen Betriebsvermögen gehören kann, wenn die GmbH ihrerseits an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, die der Betriebsgesellschaft wirtschaftliche Vorteile in dem Sinne bringt, dass sie die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung daran zu erhalten oder zu erhöhen hilft.