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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 109/04

Gesetze: UStG § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Zeitpunkt der Änderung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage bei vom Lieferanten abzurechnenden Jahresrückvergütungen

Leitsatz

  1. Rückvergütungen, die ein Stpfl. von seinem Lieferanten erhalten hat, sind jeweils in dem Besteuerungszeitraum als Änderung der Bemessungsgrundlage zu behandeln, in dem die Lieferanten die entsprechenden Abrechnungen erteilt haben.

  2. Die Änderung der Bemessungsgrundlage tritt dann ein, wenn über den Anspruch des Leistungsempfängers auf zuvor vereinbarte Boni oder Rückvergütungen tatsächlich abgerechnet worden ist.

Fundstelle(n):
KÖSDI 2005 S. 14508 Nr. 2
EAAAB-56413

Preis:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.10.2004 - 16 K 109/04

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