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Zusammenschluss von Steuerberatern mit ausländischen Berufsangehörigen
Die Bundessteuerberaterkammer hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Aufstellung ausländischer Berufsangehöriger veröffentlicht, für die eine Vergleichbarkeit mit dem Beruf des Steuerberaters festgestellt worden ist. Nach § 56 Abs. 4 StBerG ist ein Zusammenschluss von Steuerberatern mit diesen ausländischen Berufsangehörigen möglich. ▶ Hinweis: Die Aufstellung kann beim NWB Volltext-Service unter Tel.: 0 23 23 / 1 41-9 70 oder per E-Mail: service@nwb.de angefordert werden.