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Keine Klage auf Nichtigkeitsfeststellung, wenn über Rechtmäßigkeit bereits entschieden
Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Steuerbescheides besteht jedenfalls dann nicht, wenn über die Rechtmäßigkeit bereits durch eine Anfechtungsklage rechtskräftig und für die Beteiligten bindend entschieden ist und die zur Begründung der Nichtigkeit angeführten Erwägungen den identischen, auch dem Anfechtungsverfahren zugrunde liegenden Entscheidungsgegenstand betreffen.