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Endlich Klarheit bei Handy-Verträgen
BMF nimmt zur ertragsteuerlichen Behandlung Stellung
Nicht nur für den Durchschnittskonsumenten, auch für die Finanzbehörde wird das Preisgefüge der Mobilfunkanbieter zusehends unübersichtlicher, wenn nicht gar verwirrender. Das BMF ist allerdings dem Grundsatz der periodengerechten Abgrenzung bei der Ermittlung bzw. Feststellung des zu versteuernden Einkommens in Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer verpflichtet und konnte so um den Klärungsversuch nicht umhin. Das Ergebnis liegt nun in Form eines BMF-Schreibens vor.
Sachverhalt und Regelungsbedarf
Die meisten Funktelefone sind in der Herstellung nicht ganz billig. Als technisch hochwertige Geräte haben sie auch am Markt ihren Preis. Auch der Betrieb der Telefonnetze ist mitunter eine kostspielige und technisch tückische Angelegenheit. Allerdings ist in beiden Bereichen der Konkurrenzdruck groß, was viele Anbieter veranlasst hat, zusammen mit einem Netzbetreiber, den Kunden ein „Gesamtpaket” aus dem Gerät selbst in Verbindung mit einem für eine feste Laufzeit – typischer- S. 2weise für zwei Jahre – unkündbaren Vertrag (Mobilfunkdienstleistungsvertrag – MFDLV) anzubieten. Dabei können Geräte verbilligt – manchmal sogar beinahe kostenlos – abgegeben...