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BFH 21.04.2005 III R 45/03, NWB 28/2005 S. 223

Einkommensteuer | Aufwendungen für Unterbringung in einer Wohngruppe

Aufwendungen für die Unterbringung eines verhaltensauffälligen Jugendlichen in einer sozialtherapeutischen Wohngruppe können nach dem NWB JAAAB-56125 nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Verhaltensauffälligkeiten auf einer Krankheit beruhen und die Unterbringung in der Wohngruppe medizinisch notwendig ist. – Anmerkung: Wird das amtsärztliche Attest nachträglich eingereicht, so ist auch eine Vorlage vor Aufnahme der jeweiligen therapeutischen Maßnahme zumutbar. Weigert sich der Amtsarzt zu steuerlichen Zwecken tätig zu werden, so wäre an ein Beweissicherungsverfahren zu denken (§ 82 FGO i. V. mit §§ 485 ff. ZPO). Liegt ein Schwerbehindertenausweis ...

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