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BBV Nr. 7 vom Seite 14

Die Treuhand an Gesellschaftsanteilen

Funktionenvielfalt und Wirkungsweise im Steuerrecht

Dr. Andreas Richter und Anja Rösch

Wer einen Nutzen aus einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung ziehen will, unerheblich, ob dieser vermögensrechtlicher Natur ist, oder sich auf die Einflussnahme auf den Entscheidungsprozess in der Gesellschaft beschränkt, wird regelmäßig unmittelbar Inhaber der Beteiligung sein. In der Praxis treten jedoch häufig Sachverhalte auf, in denen eine unmittelbare Beteiligung ungünstig oder sogar vollständig ausgeschlossen ist. Abhilfe kann unter Umständen die Begründung eines Treuhandverhältnisses an der jeweiligen Beteiligung schaffen.

Der nachfolgende Beitrag umreißt das Rechtsinstitut Treuhand in seinen Merkmalen und Rechtsfolgen. Zudem wird erläutert, welche Motive treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen zugrunde liegen können. Hierbei beschränken sich die Darstellungen nach dem einführenden Überblick auf treuhänderisch gehaltene Beteiligungen an Gesellschaften.

Zur Abgrenzung von Treuhand und Unterbeteiligung an einem Gesellschaftsanteil s. .

Definition der Treuhand

Jedes Treuhandverhältnis kennzeichnet das Folgende: Einer Person (Treuhänder) werden durch eine andere Person (Treugeber) in Bezug auf einen Gegenstand (Treugut) Vermögensrechte über...

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