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BBV Nr. 7 vom Seite 12

Hybridkapital – eine Form der Eigenkapitalbeschaffung

Dr. Thomas Padberg

Eigenkapitalbestandteile bei Banken

Bei Banken werden neben dem bilanziellen Eigenkapital mit dem Kernkapital, dem haftenden Eigenkapital und den Eigenmitteln noch weitere Eigenkapitalbegriffe verwendet, die ihren Ursprung im Bankaufsichtsrecht haben. Durch die bankaufsichtsrechtlichen Regelungen des § 10 KWG müssen die ausfallrisikobehafteten Geschäfte – die so genannten Risikoaktiva – und Marktpreisrisiken im Handelsbestand mit haftendem Eigenkapital bzw. Eigenmitteln unterlegt werden. Der Anteil des haftenden Eigenkapitals an den Risikoaktiva muss mindestens 8 v. H. betragen, während die Eigenmittel mindestens 8 v. H. der Summe aus Risikoaktiva und Marktpreisrisiken im Handelsbestand erreichen müssen. Beim haftenden Eigenkapital bzw. den Eigenmitteln handelt es sich um die für das Geschäft entscheidende restringierende Größe, durch die die Banken in der Ausweitung ihrer risikobehafteten Geschäfte beschränkt werden. Im Gegensatz zu Industrieunternehmen können Banken ihre Eigenkapitalquote somit nicht beliebig absenken.

Das haftende Eigenkapital besteht neben dem Kernkapital zusätzlich noch aus dem so genannten Ergänzungskapital, das dadurch gekennzeichnet wi...

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