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Grunderwerbsteuer | Erwerbsvorgang bei Vorvertrag nur verwirklicht, wenn aus diesem selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann
Nach dem (n. v.) NWB KAAAB-52017 können rechtsgeschäftliche Erklärungen nur dann zur Verwirklichung eines Erwerbsvorgangs führen, wenn sie unmittelbar die die Steuerbarkeit eines Rechtsvorgangs i. S. von § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG konstituierenden Merkmale erfüllen, ohne dass bereits ein Erwerb eintritt. Zu diesen Merkmalen gehört bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Erwerb des Eigentumsverschaffungsanspruchs. Durch Vereinbarungen, die dem Erwerber keinen solchen Anspruch verschaffen sollen, kann deshalb ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht verwirklicht werden. Durch Abschluss eines Vorvertrags wird ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ausnahmsweise nur dann verwirklicht, wenn bereits aus ihm selbst auf Erklärung der Auflassung geklagt werden kann. Unbeachtlich sind insoweit die im Vorvertrag liegende Bindungswirkung der Vertragsbeteili...