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Freie Mitarbeit der Bilanzbuchhalter beim Steuerberater
Praxishinweise zur neuen Kooperation von Bilanzbuchhaltern und Steuerberatern
++ Kernaussagen ++Seit dem dürfen Steuerberater auch solche Personen als freie Mitarbeiter beschäftigen, die selber nicht Steuerberater sind. Voraussetzung ist, dass die freien Mitarbeiter fachlich weisungsgebunden sind. Um Problemen mit der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung des Vertragsverhältnisses von vornherein zu begegnen, ist eine saubere Gestaltung des Arbeitsverhältnisses unerlässlich. Auch für das Thema Werbung und Zulassung zur Steuerberater-Prüfung ergeben sich Konsequenzen.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Rechtsentwicklung | • | Ist eine besondere
Vertragsgestaltung sinnvoll? | ||
II. | Praktische Auswirkungen | • | Werbung durch selbständige
(Bilanz-)Buchhalter | ||
III. | Einzelfragen• I. S. der
Sozialversicherung kein abhängiges Arbeitsverhältnis | • | Zulassung
selbständiger Bilanzbuchhalter zur StB-Prüfung | ||
IV. | Ausblick |
I. Rechtsentwicklung der Zusammenarbeit von Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern
Seit dem ist die freie Mitarbeit bei Steuerberatern auch solchen Personen erlaubt, die nicht selber Steuerberater sind. Vorausgegangen war eine lange Jahre währende Diskussion zwischen den Berufsorganisationen über dieses Thema. Bis zur Verabschiedung der Berufs...