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Vorsteuerabzug bei Planung eines Gemeindehauses
Maßnahmen zur Vorbereitung der kommunalen Entscheidung über die Errichtung eines gemeindlichen Gemeinschaftshauses zum Zweck der Vereinsförderung gehören zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung und damit zum hoheitlichen Bereich der Gemeinde. Hiermit im Zusammenhang stehende Ausgaben, wie etwa die Kosten für eine Besichtigungsfahrt zu einem Vergleichsobjekt, sind daher nicht einem etwa geplanten Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.