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Mietrecht | Entlassung eines ausziehenden Lebensgefährten aus Mietvertrag
Haben mehrere Mieter als Partner einer Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Wohnung gemietet und zieht einer der Mieter aus, so wird diesem in der Rechtsprechung mit Recht ein Anspruch gegen den anderen Mieter eingeräumt, an der – für eine Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich erforderlichen – gemeinsamen Kündigung mitzuwirken, sofern nicht berechtigte Interessen des anderen Mieters dem entgegenstehen; dem Mieter, der die Wohnung nicht kündigen, sondern allein weiternutzen will, bleibt es aber unbenommen, dieses mit dem Vermieter zu vereinbaren. Daraus folgt, dass der Mieter, der die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters allein weiternutzt und deshalb an einer Kündigung nicht mitwirkt, gegenüber seinen beiden Vertragspartnern – dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter – nach Tre...