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Eigenheimzulage | Doppelte Haushaltszugehörigkeit von Kindern getrennt lebender Eltern
Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer des Aufenthalts des Kindes im Haushalt des Anspruchsberechtigten als Voraussetzung für die Kinderzulage ist nach dem (BStBl 2005 II S. 326) regelmäßig anzunehmen, wenn der Aufenthalt sechs Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten des Kindes der Fall sein. Gemäß NWB GAAAB-55248 können aus diesem BFH-Urteil jedoch keine Rechtsfolgen für die Ausnahmefälle der gleichzeitigen Zugehörigkeit eines Kindes zu den Haushalten getrennt lebender Elternteile abgeleitet werden. In derartigen Fällen ist weiter nach den Abgrenzungskriterien des (BStBl 1999 II S. 594) vorzugehen. Einschlägige Fälle können aufgrund eines beim BFH anhän...