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Finanzgerichtsordnung | Nacherklärte Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften
Hat der Steuerpflichtige Wertpapierspekulationsgewinne der Jahre 1999 und 2000 nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz nacherklärt und die entsprechenden Steuern nachgezahlt, ist insoweit eine gerichtliche Aufhebung der Vollziehung aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 4 StraBEG ausgeschlossen ( NWB OAAAB-52931).