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Neue Beratungsfelder durch Rechtsdienstleistungsgesetz
Chancen und Grenzen für Steuerberater
Der Steuerberater ist prädestiniert, sein Dienstleistungsangebot der Nachfrage bzw. dem Beratungsbedarf entsprechend auszudehnen und die sich bietenden Ertragspotenziale zu nutzen. Die vielfach langjährige Mandatsbetreuung führt zu einer engen Vertrauensbasis zwischen Berater und Mandant. Es fragt sich aber, ob das Rechtsberatungsgesetz (RBerG), wahrscheinlich abgelöst zum durch das grundlegend neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in seinem Entwurf vom , dieser Entwicklung Grenzen setzt.
Liberalisierung der Rechtsberatung
Im Unterschied zu dem früheren Artikel 1 § 5 RBerG findet in § 5 RDG weder eine Ausgrenzung freier Berufe statt, noch wird der Anwendungsbereich der neuen Regelung durch die Aufzählung beispielhafter Berufsgruppen beschränkt. Vertretern aller Beratungszweige soll künftig die Rechtsberatung als sogenannte Nebenleistung zu ihrem eigentlichen Geschäft erlaubt sein.
Es soll nicht mehr darauf ankommen, ob die Dienstleistung ohne rechtsdienstleistenden Anteil erbracht werden kann. Entscheidend soll sein, ob die Rechtsdienstleistung nach der Verkehrsanschauung ein solches Gewicht in der Gesamtdienstleistung hat, dass nicht mehr von einer Nebenleistung gesprochen werden ka...