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Die Jahresbescheinigung nach § 24c EStG
Hilfsmittel mit Schwachstellen
Die Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen soll das Ausfüllen der Anlagen KAP, AUS und SO zur Einkommensteuer-/Feststellungserklärung erleichtern. So heißt es in den amtlichen Hinweisen auf den von den Kreditinstituten versandten, zusammenfassenden Jahresbescheinigungen über Kapitalerträge und private Veräußerungsgeschäfte ihrer Kunden. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Jahresbescheinigung nicht alle Kapitalerträge oder Veräußerungsgeschäfte enthalten muss, dass bei vielen Anlageprodukten die Anschaffungszeitpunkte und Anschaffungskosten – da dem Institut nicht bekannt – nicht mitgeteilt werden können und dass nicht alle mit den Kapitalerträgen zusammenhängenden Aufwendungen bescheinigt sein müssen.
Steuerpflichtige und ihre Berater, die die Jahresbescheinigung als Hilfsinstrument beim Ausfüllen der genannten Anlagen heranziehen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass jedwede steuerrechtliche Würdigung einzelner Kapitalerträge, einzelner Veräußerungsvorgänge und Kapitalanlagen nicht vom ausstellenden Kreditinstitut, sondern nur von ihnen vorzunehmen ist. Der Steuerpflichtige oder sein Berater m...