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Steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Warenübergabe an Spediteur
Im Falle der Versendung gilt die Lieferung mit der Übergabe des Gegenstands an den beauftragten Spediteur nur dann als ausgeführt, wenn dem Auftragnehmer in diesem Zeitpunkt der Abnehmer oder der Dritte bekannt ist. Wird eine für das Ausland bestimmte Ware ohne Empfängerbenennung mit der Weisung, die Waren nach Freigabe und Empfängerbenennung ins Ausland zu verbringen, an den Spediteur übergeben, liegt im Zeitpunkt der Übergabe noch keine nichtsteuerbare Ausfuhrlieferung vor, wenn die Ware zunächst in einem Zolllager eingelagert wird.