Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufwendungen für Vollkaskoversicherung keine Werbungskosten
Die Aufwendungen für eine Fahrzeug-Vollkaskoversicherung sind auch dann keine neben der Kilometer-Pauschale für Dienstreisen berücksichtigungsfähigen außergewöhnlichen Aufwendungen, wenn ein Arbeitnehmer steuerfreie Erstattungen seines Arbeitgebers in Höhe der Kilometer-Pauschale erhält. Im Falle eines nur teilweise beruflich genutzten privaten PKW fallen die Aufwendungen für eine Fahrzeugvollversicherung unter das Abzugs- und Aufteilungsverbot. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss der Versicherung Voraussetzung für die Kilometergeld-Erstattung durch den Arbeitgeber ist.