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Doppelbesteuerung: Auf Tätigkeit im Ausland entfallender Arbeitslohn
Wird ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer vom seinem Arbeitgeber in eine spanische Gesellschaft entsandt, ohne für die dortige Tätigkeit eine besondere Vergütung zu erhalten, ist sein vom deutschen Arbeitgeber gezahlter Arbeitslohn nicht anteilig steuerfrei. Erstattet die spanische Tochtergesellschaft den Teil des Arbeitslohns, der auf die für sie in Spanien ausgeübte Tätigkeit entfällt, wird hierdurch die Tochtergesellschaft nicht notwendig zur Arbeitgeberin des Arbeitnehmers. Erstattet die Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zeitanteilig den von dieser gezahlten Arbeitslohn, wird dieser Teil des Arbeitlohns regelmäßig „für die Tochtergesellschaft” gezahlt. Ausnahme: Die Tochtergesellschaft hätte einem nicht von der Muttergesellschaft entsandten Arbeitnehmer nur geringere Bez...