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Einkommensteuer | Schuldzinsenabzug bei teilweise vermietetem Gebäude
Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die – gesondert ausgewiesenen – Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils aus den Darlehensmitteln zahlt ( NWB KAAAB-54895). – Anmerkung: Das Ergebnis der Entscheidung folgt aus der bisherigen Rechtsprechung zur Zuordnung von Finanzierungsmaßnahmen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäudeteilen mit unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhang. Allerdings fällt es im Streitfall s...