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FG Münster Urteil v. - 9 K 861/02 G EFG 2005 S. 1211 Nr. 15

Gesetze: GewStG § 7, KStG § 8 Abs 1, DBA Tschechien Art 23 Abs 1 Buchst a, EStG § 3c, GG Art 3 Abs 1, GewStG § 9 Nr 7

Gewerbesteuer:

Keine Kürzung beim Gewerbeertrag um nichtabziehbare Betriebsausgaben aus tschechicher Schachtelbeteiligung

Leitsatz

1) Eine Kürzung des Gewerbeertrags um die gemäß § 3c EStG nicht zum Abzug zugelassenen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Schachteldividenden einer tschechischen Kapitalgesellschaft kommt zumindest für Zeiträume vor Beitritt Tschechiens zur EU zum nicht in Betracht. § 9 Nr. 7 GewStG bietet für eine solche Kürzung keine geeignete Rechtsgrundlage.

2) Der Begriff "Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft" i.S. von § 9 Nr. 7 GewStG erfasst die Bruttodividende abzüglich damit in Zusammenhang stehender Aufwendungen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1211 Nr. 15
JAAAB-54800

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FG Münster, Urteil v. 25.02.2005 - 9 K 861/02 G

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