Keine Kürzung beim Gewerbeertrag um nichtabziehbare Betriebsausgaben aus tschechicher Schachtelbeteiligung
Leitsatz
1) Eine Kürzung des Gewerbeertrags um die gemäß § 3c EStG nicht zum Abzug zugelassenen Betriebsausgaben im Zusammenhang mit
steuerfreien Schachteldividenden einer tschechischen Kapitalgesellschaft kommt zumindest für Zeiträume vor Beitritt Tschechiens
zur EU zum nicht in Betracht. § 9 Nr. 7 GewStG bietet für eine solche Kürzung keine geeignete Rechtsgrundlage.
2) Der Begriff "Gewinne aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft" i.S. von § 9 Nr. 7 GewStG erfasst die Bruttodividende abzüglich
damit in Zusammenhang stehender Aufwendungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1211 Nr. 15 JAAAB-54800
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