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Amtliche Abschreibungstabellen (AfA)
Abschreibungslexikon
Vorbemerkungen
Die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften sind durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom (BGBl I 2009, 1102; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG) unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben in Teilbereichen neu gefasst worden. Ziel des Gesetzgebers war es, den Unternehmen im Verhältnis zu den International Financial Reporting Standards (IFRS), eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative unter Beibehaltu→ng der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu bieten. Daran hat sich durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz vom (BGBl I 2012, 2751, MicroBilG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom (BGBl I 2015, 1245) nichts geändert.
Für die steuerliche Gewinnermittlung wurde der sich aus § 5 Abs. 1 EStG ergebende Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz sowie der Bewertungsvorbehalt des § 5 Abs. 6 EStG beibehalten. Steuerrechtliche Wahlrechte können unabhängig von der Verfahrensweise in der Steuerbilanz ausgeübt werden.
Danach bleiben die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des HGB für die Aufstellung des Einzelabschlusses weiterhin maßgebend und Grundlage für d...BStBl II 2009, 100BStBl II 2011, 215