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BBK 12/2005 S. 4506

Geschäftsführung eines GmbH-Geschäftsführers als unternehmerische Leistungen

Die Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als unternehmerische Leistungen i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG zu qualifizieren sein. Dies hat zur Folge, dass die GmbH bei entsprechender Rechnungserteilung durch den Geschäftsführer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Mit seiner Entscheidung vom - V R 29/03 ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil vom - XI R 47/96, BStBl 1997 II S. 255), wonach der GmbH-Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung gem. § 37 Nr. 1 GmbHG den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliege und daher nicht selbständig tätig sei. Nunmehr urteilt der BFH, dass der GmbH-Geschäftsführer trotz seiner Organstellung in einen umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch mit der GmbH treten kann. Entscheidend hierfür seien die Umstände des Einzelfalls. Indiz...BStBl 2003 II S. 36

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