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Nachversteuerung von Betriebsvermögen bei Zurückpachtung
Eine Vorschenkung von Betriebsvermögen ist im Rahmen der Erbschaftsteuerfestsetzung ohne Abzug des bislang gewährten Freibetrags nachzuversteuern, wenn innerhalb der Bindungsfrist eine wesentliche Betriebsgrundlage durch Betriebsaufspaltung auf eine neu gegründete Besitzgesellschaft übertragen und von dieser zurückgepachtet worden ist. Ein Absehen von der Nachversteuerung aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn dem übertragenden Unternehmen kein Veräußerungserlös zugeflossen und bei ihm im betrieblichen Interesse verwendet worden ist.