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Nicht zu berücksichtigende Umstände bei Anteilsbewertung
Die Teilentgeltlichkeit der Übertragung von GmbH-Anteilen kann nach Maßgabe des Stuttgarter Verfahrens festgestellt werden, wenn sich das Ergebnis nicht als offensichtlich unzutreffend erweist. Besondere Lebensumstände der Gesellschafter bleiben bei der objektiven Wertbestimmung außer Betracht. Die Bereicherung des Zuwendungsempfängers ist nach dem Willen des Zuwendenden nicht nahezu ausschließlich auf die Erzielung geschäftlicher Vorteile gerichtet, wenn dieser sich krankheitsbedingt von seiner Beteiligung trennen und aus damit zusammenhängenden Sicherungsgeschäften entlassen werden will.