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Abzinsungsgebot für unverzinsliche Verbindlichkeiten
BMF klärt Einzelfragen
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde das bilanzsteuerrechtliche Abzinsungsgebot für unverzinsliche Verbindlichkeiten und Rückstellungen gesetzlich vorgeschrieben. Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind mit einem Zinssatz von 5,5 v. H. abzuzinsen. Diese Regelung wurde in der Praxis kritisiert, zahlreiche Zweifelsfragen haben sich bei ihrer Anwendung ergeben. Die Finanzverwaltung versucht nun, Klarheit zu schaffen.
Kritik der Praxis
Das im Jahr 1999 eingeführte Abzinsungsgebot für unverzinsliche Verbindlichkeiten und Rückstellungen stößt in der Praxis teilweise auf Unverständnis. Kritisiert wird insbesondere die Abzinsung von Verbindlichkeiten, da in diesen Fällen ein nicht realisierter Gewinn ausgewiesen wird. Darüber hinaus bewirkt das Abzinsungsgebot lediglich eine Steuerstundung. Zwar entsteht bei der erstmaligen Abzinsung ein Gewinn, der jedoch in den Folgejahren durch die Aufzinsung vollständig kompensiert wird. Im Ergebnis verbleibt dem Fiskus nur ein Zinsvorteil.
Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Zur Frage, nach welcher Methode der Abzinsungsbetrag zu ermitteln ist, lässt die Finanzverwaltung zwei Bewertungsm...