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GmbH-Geschäftsführer kann selbständig sein
BFH ändert seine Rechtsprechung
Geschäftsführungsleistungen eines GmbH-Geschäftsführers können als selbständig zu beurteilen sein. Die Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht dem nicht entgegen.
Der Fall
In dem dem BFH zur Entscheidung vorgelegten Fall machte eine GmbH in ihrer Umsatzsteuererklärung die von ihrem alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Der Geschäftsführer war neben seiner Geschäftsführungstätigkeit u. a. als selbständig freiberuflicher Gutachter und Berater tätig. Seine Tätigkeit konnte er hinsichtlich des zeitlichen Rahmens, in dem er der GmbH zur Verfügung stand, sowie in Bezug auf Ort und Umfang nach eigenem Ermessen und ohne Bindung an Vorschriften der Gesellschaft bestimmen. Er stell- S. 9te der klagenden GmbH die vertraglich geschuldeten Vergütungen zuzüglich offen ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung.
Organstellung des GmbH-Geschäftsführers steht der Beurteilung als selbständig nicht entgegen
Zwar ist die Frage der Selbständigkeit natürlicher Personen grundsätzlich für die Umsatzsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer nach denselben Grundsätzen zu beurteilen. Eine Bindung an die e...