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Buchnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen
Ob die Finanzverwaltung die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung, allein mit der Begründung versagen darf, der Steuerpflichtige habe den dafür vorgeschriebenen Buchnachweis nicht rechtzeitig geführt, wird vom BFH bezweifelt. Der BFH hat daher das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Die Vorlage an den EuGH betrifft nur den Fall, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung zweifelsfrei vorliegt, der sog. Buchnachweis nicht zeitnah geführt wurde und kein Versuch einer Steuerhinterziehung oder -umgehung zugrunde lag.