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Vorwegabzug bei Mitgliedschaft in Versorgungswerk
Die Pflichtmitgliedschaft eines nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführers in einem berufsständischen Versorgungswerk steht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht i. S. des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht gleich. Für sich genommen kann sie die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen nicht ausschließen.