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BGH: Fördermittelberatung auch durch Nicht-Rechtsanwälte erlaubt
Mit Urteilen v. - I ZR 128/02 und I ZR 129/02 hat der BGH entschieden, dass die Beratung über Fördermittel der öffentlichen Hand keine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG ist (s. hierzu NWB EN-Nr. 271/2005).
In den zu entscheidenden Fällen hatten Unternehmensberater damit geworben, Fördermittelberatung zu übernehmen. Zur Begründung der Urteile führte der BGH aus, dass die von den Unternehmensberatern beworbene Beratung über öffentliche Fördermittel wirtschaftlich notwendiger Teil sowohl bei einer Beratung zur Gründung von Unternehmen als auch bei einer begleitenden Unternehmensberatung sei. Die beworbene Tätigkeit sei auf die Vermittlung des Know-how gerichtet, welche vorhandenen Fördermittelprogramme aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf das beratene Unternehmen zugeschnitten seien.
Der BGH stellte darüber hinaus fest, dass die Beratungsleistung bei der Fördermittelberatung überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liege und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezwecke. Da nahezu alle Lebensbereiche rechtlich durchdrungen seien, könne für die Einstufung als erlaubnispflichtige Rechtsberatung nicht darauf ...