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KG Aachen 12.01.2005 4 O 234/04, NWB 23/2005 S. 190

Steuerberatung | Unzulässige grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen

§ 3 Nr. 4 StBerG, der die grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen von einem anderen Mitgliedstaat der EU aus regelt, gilt nicht für deutsche Staatsangehörige, und zwar auch dann nicht, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Zulassung bzw. Anerkennung als Steuerberater nach dortigem Recht erwirkt haben (LG Aachen, Urt. v. - 4 O 234/04, DStRE 2005, 615).

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