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Anforderungen an den Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung in Versendungsfällen
An den Belegnachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung sind bei telefonischem Vertragsschluss über die Lieferung hochwertiger Pkw hohe Anforderungen zu stellen. Fotokopien von CMR-Frachtbriefen sind keine als Versendungsbelege geeigneten Frachtbriefe. CMR-Frachtbriefe ohne Empfangsbestätigung sind ebenfalls nicht als Versendungsbeleg i. S. von § 10 Abs. 1 UStDV geeignet. Der Nachweis der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet kann durch die Vorlage geeigneter und bei einem solchen Geschäft anfallender Dokumente geführt werden, wenn sich aus der Gesamtheit der Papiere die erforderlichen Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben (rkr. Beschluss des Senats des , EFG 2005 S. 646).