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BBK Nr. 11 vom Seite 513 Fach 20 Seite 2052

Die Bilanzierung zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte und aufgegebener Geschäftsbereiche gemäß IFRS 5

von Dipl.-Kffr. Nina Richter, Frankfurt/M.
++ Kernaussagen ++

IFRS 5 regelt die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und aufgegebenen Geschäftsbereichen für Geschäftsjahre ab 2005. Der Standard schreibt dabei spezielle Regelungen hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises in Bilanz und GuV vor.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Einführung
Eingrenzung des Anwendungsbereichs hinsichtlich Bewertung
II.
Anwendungsbereich und Erläuterung der Begriffe
Erstmalige Bewertung unter IFRS 5
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Folgebewertung unter IFRS 5
Veräußerungsgruppen und aufgegebene Geschäftsbereiche
IV.
Ausweis und Anhangangaben
III.
Bewertung
V.
Zusammenfassung

I. Einführung

Verfolgt ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen die Veräußerung eines langfristigen Vermögenswerts oder die Aufgabe eines Geschäftsbereichs, so hat es die Regelungen des International Financial Reporting Standard (IFRS) 5 zu beachten. Dieser Standard bestimmt die Klassifikation, die bilanzielle Bewertung und den Ausweis der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und aufgegebenen Geschäftsbereiche.

IFRS 5 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche” wurde am...

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