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Internationaler Vergleich der Verfahren für Advance Pricing Agreements
Bei einem Advance Pricing Agreement (APA) handelt es sich um ein Instrument zur Vermeidung künftiger Verrechnungspreiskonflikte, in dem inhaltlich im Wesentlichen eine bestimmte Verrechnungspreismethode, deren Anwendungsmodalitäten sowie die Gültigkeitsbedingungen („critical assumptions”) vereinbart werden. Ein APA wird von einem oder mehreren Steuerpflichtigen beantragt und erfordert Verhandlungen mit den beteiligten Steuerverwaltungen. Diese verbindliche Vorwegauskunft über eine Verrechnungspreisgestaltung ist immer zeitlich befristet. Bei bestimmten Sachverhalten (z. B. bei fehlendem Fremdvergleichspreis oder fehlender Trennschärfe bei der Ermittlung der Wertschöpfungsbeiträge einzelner Konzerngesellschaften) dient ein APA dazu, die Rechts- und Planungssicherheit bei wirtschaftlichen Dispositionen zu erhöhen. Durch den Abschluss eines bilateralen APA, d. h. einer Verrechnungspreisvereinbarung unter Beteiligung von zwei nationalen Steuerverwaltungen, kann eine internationale wirtschaftliche Doppelbesteuerung vermieden werden, da Verrechnungspreiskorrekturen i. d. R. nicht mehr drohen. Gleichzeitig können auch Steuerzinsen und Strafzuschläge verhindert werden.