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Steuerliche Förderung besonders partikelarmer Diesel-Pkw geplant
Das Bundeskabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung besonders partikelreduzierter Personenkraftwagen gebilligt. Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor,
neue Personenkraftwagen, die in der Zeit vom bis erstmals zugelassen werden und den anspruchsvollen Partikelgrenzwert von 0,005 g/km einhalten, in Höhe von 350 € befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien;
neue Personenkraftwagen, die ab erstmals zugelassen werden und den Partikelgrenzwert von 0,005 g/km nicht einhalten, mit einem einmaligen Zuschlag von 20 v. H. der Jahressteuer zusätzlich zu belasten;
im Verkehr befindliche Personenkraftwagen, die vor dem erstmals zugelassen und vom bis mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden, in Höhe von 250 € befristet von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien.
Die Steuerbefreiungen werden an die jeweiligen Fahrzeuge geknüpft sein und für Personenkraftwagen, die noch in diesem Jahr erstmals zugelassen oder nachgerüstet werden, am beginnen.
Das Gesetz soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats und der Genehmigung durch die Europäische Kommission – am in Kraft treten.