Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Korrekturen im Beitrags- und Melderecht
Verwaltungsvereinfachungsgesetz bringt Klarstellungen und Modifizierungen in der Sozialversicherung
Inhaltliche Schwerpunkte des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes sind Klarstellungen zur Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, zur Niederschlagung von Beitragsforderungen und zu den Inhalten von Meldepflichten. Hinzu kommen Neuregelungen zu einem vollautomatisierten Meldeverfahren, zum Einzug der Unfallversicherungsbeiträge von geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten und zur verwaltungsinternen Beitragseinzugsvergütung.
Beitragsrecht
Durch die Neuregelung des § 23c SGB IV werden bestimmte Leistungen, die vom Arbeitgeber während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen erbracht werden, von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen, wie z. B. während eines Krankengeldbezugs vom Arbeitgeber gezahlte Zuschüsse, Firmen- und Belegschaftsrabatte sowie vermögenswirksame Leistungen. Die Entgeltersatzleistung einerseits und die zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers andererseits zusammen dürfen allerdings das Nettoarbeitsentgelt nicht übersteigen. Mittels der Beitragsfreiheit wird vermieden, dass Arbeitnehmer nach Beendigung des Leistungsbezugs den von ihnen für Sachbezüge während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen zu tragenden Beitrags...