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Überhöhter Kaufpreis für Grundstück als verdeckte Gewinnausschüttung
Ein überhöhter Kaufpreis für den Erwerb eines Grundstücks von einem Gesellschafter kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Weichen die dem Gesellschafter entstandenen Kosten für die Anschaffung des Grundstücks und die Baumaßnahmen erheblich vom Verkaufspreis ab, ist es Sache der Gesellschaft, nachzuweisen, warum der Kaufpreis dennoch nicht überhöht ist.