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Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz
++ Kernaussagen ++Die handelsrechtlichen Regelungen zur Ermittlung der Herstellungskosten werden in wesentlichen Teilen für die Steuerbilanz übernommen; lediglich der Umfang der einzubeziehenden Gemeinkosten weicht nach Steuerrecht ab. Die Finanzrechtsprechung präzisiert den handelsrechtlichen Begriff weiter. Der Beitrag bietet eine systematische Übersicht über die Ermittlung der Herstellungskosten.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. II. | ÜberblickAllgemeines | • | Abgrenzung gegenüber dem
Erhaltungsaufwand | ||
• | Beginn der Herstellung | ||||
• | Der
Bewertungsgedanke | • | Beendigung der
Herstellung | ||
• | Der Herstellungsvorgang | • | Abgrenzung
Vertriebskosten | ||
• | Einzelfragen
Herstellungsvorgang | • | Sonderfälle |
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
III. | Die Herstellungskosten im Einzelnen | IV. | Ermittlung der Herstellungskosten | ||
• | Einzelkosten | • | Ableitung aus den entstandenen
Aufwendungen | ||
• | Gemeinkosten | • | Die
retrograde Methode |
I. Überblick
Nach § 253 Abs. 1 HGB sind die Vermögensgegenstände in der Bilanz höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für
die Herstellung eines Vermögensgegen...