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Abschaffung der deutschen Wegzugsteuer für die EU
Nach dem zum französischen Steuerrecht ergangenen , Lasteyrie du Saillant, bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die deutsche Regelung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG gemeinschaftsrechtskonform ist (vgl. dazu Gliniorz/Kirchhoff/Engel, ). Die Europäische Kommission hatte schon mit Schreiben v. - SG (203) D/220268 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und mit Schreiben v. über dessenS. 1535 Fortsetzung informiert (s. hierzu NWB HAAAB-26484).
Die Bundesregierung wird nunmehr in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen Gesetzentwurf zur EU-rechtskonformen Änderung des § 6 AStG einbringen. Bei Wegzug eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR in einen anderen Mitgliedstaat soll künftig die Steuer auf den Vermögenszuwachs nicht im Veranlagungszeitraum des Wegzugs, sondern erst im Zeitpunkt der Realisierung eines Veräußerungsgewinns oder eines vergleichbaren Tatbestands erhoben werden. Dabei müsse der Wertzuwachs, der während der Ansässigkeit in Deutschland entstanden sei, in Deutschland versteuert werden. Einen konkreten Zeitplan f...