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BBV 5/2005 S. 6

Steuerliche Anerkennung einer vermögensverwaltend tätigen Familienpersonengesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der steuerlichen Anerkennung einer Familiengesellschaft steht die verspätete Bestellung eines Ergänzungspflegers und die erst nachträgliche Genehmigung des Gesellschaftsvertrags durch diesen nicht entgegen, wenn den Steuerpflichtigen aufgrund einer fehlerhaften Auskunft des Amtsgerichts keine Schuld an der nicht rechtzeitigen Bestellung des Ergänzungspflegers trifft. Die Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung einer gewerblich tätigen Familiengesellschaft sind auf vermögensverwaltend tätige Familiengesellschaften zu übertragen. Für die Anerkennung der Gesellschafterstellung kommt es demnach darauf an, ob beim Gesellschafter im Fall der Auflösung der Gesellschaft eine Beteiligung an den stillen Reserven u...

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