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Konkretisierung des Investitionsvorhabens bei Ansparrücklagen für noch nicht eröffnete Betriebe
Bei noch zu eröffnenden Betrieben ist es für die Gewährung einer Ansparabschreibung notwendig, dass die Investitionsentscheidung hinsichtlich der wesentlichen Betriebsgrundlagen durch verbindliche Bestellung ausreichend konkretisiert ist (; Revision eingelegt, Az. des BFH: IV R 8/05).